SFC Nagold
Aus Freude am Angeln und an der Natur

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Deutscher Angelfischerverband e.V www.dafv.de

Landesfischereiverband baden-Würrtemberg http://www.lfvbw.de/

Unser Lieferant: http://www.fischunion.de/fischerei-georg-sohnius-in-horb-1532



Fisch des Jahres 2015 http://lfv-swhz.de/wp-content/uploads/2014/11/Pressemitteilung_Fisch_des_Jahres_Huchen_DAFV_BfN20141112.pdf

http://www.dafv.de/index.php/projekte-aktionen/fisch-des-jahres/pressemitteilung-ein-toller-hecht-wird-fisch-des-jahres-2016


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Sportfischerclub Nagold e.V.

Verantwortlich:

Knut Peter
      www.SFCNagold.de
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Aktuelle Satzung:


 

 

 

 

 

 

 

 

Vereinssatzung

 

 

07.01.2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhaltsangabe

 

 

§   1   Name und Sitz des Vereins

 

§   2    Zweck und Ziel des Vereins

 

§   3    Mitgliedschaft

 

§   4    Mitgliedsaufnahme

 

§   5    Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

§   6    Erlöschen der Mitgliedschaft 

 

§   7    Ausschluss eines Mitgliedes

 

§   8    Vorstandschaft

 

§   9    Ausschuss- Mitglieder

 

§  10   Funktionen der Ausschussmitglieder

 

§  11   Versammlungen

 

§  12    Festlegungen der Beiträge

 

§  13    Pachtverträge

 

§  14    Datenschutz

 

§  15    Satzungs- Änderung

 

§  16    Auflösung des Vereins

 

§  17    Gerichtsstand

 

§  18….Inkrafttreten

 

 

§ 1 Name und Sitz des Vereins

 

Der Sportfischer-Club Nagold e.V. wurde 1965 gegründet und hat seinen Sitz in Nagold. Er ist im Vereinsregister eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck und Ziel des Vereins

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der AO. Zweck des Vereins ist die Angelfischerei sowie die Förderung von Umwelt und Naturschutz. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Punkte verwirklicht:

a)    Hege und Pflege der eigenen und gepachteten Gewässer, Grundstücke und Gebäude, sowie die Durchführung eines zweckmäßigen Fischbesatzes gemäß den gesetzlichen Vorlagen.

b)    Feststellung, Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse und Einwirkungen auf den Fischbestand durch Beobachtung der Gewässerstrecken, insbesondere hinsichtlich des Auftretens von Verunreinigungen durch Einleitung schädlicher Abwässer. Periodische Wasserentnahme zur Überprüfung des Verunreinigungsgrades und Beobachtung von Fischerkrankungen oder gar Fischsterben mit einer sofortigen Verständigung der zuständigen Behörden (Polizei, Wasserwirtschaftsamt), sofern erforderlich.

c)     Zusammenarbeit mit dem Landesfischereiverband Baden - Württemberg e.V., insbesondere zur Lösung der unter 1b ) genannten Aufgaben.

d)    Beratung und Unterrichtung der Mitglieder in allen Fragen des Naturschutzes und der Fischerei durch Mitteilungen, Vorträge, Kurse und Lehrgänge.

e)    Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

f)      Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

g)    Die Pflege der Kameradschaft und die Pflege des Vereinslebens.

 

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

 

(1)   Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich zur Einhaltung der Vereinssatzung und der Fischereiverordnung verpflichtet. Ordentliche Mitglieder haben einmalig die Aufnahmegebühr und den jeweiligen Jahresbeitrag zu bezahlen. Sie können dann eine Jahreskarte oder 10 Tageskarten erwerben.

 

Falls ein Ehepartner die Vereinsmitgliedschaft beantragt und Vereinsmitgliedschaft wird, ist er von der Aufnahmegebühr freigestellt.

 

Ordentliche Mitglieder haben Wahlrecht und können gewählt werden.

 

(2)   Jugendmitglieder sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Aufnahmeanträge von Jugendlichen bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

 

Kinder welche das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben, können, da sie noch keinen Jugendfischereischein machen dürfen, nur fördernde Mitglieder sein. Jugendmitglieder haben einmalig die Hälfte der Aufnahmegebühr und jeweils die Hälfte des aktuellen Jahresbeitrags zu bezahlen. Sie können eine Jahreskarte oder 10 Tageskarten erwerben, wenn sie selber aktiv angeln wollen und den Jugendjahresfischereischein besitzen.

 

Jugendmitglieder haben kein Wahlrecht.

 

Jugendmitglieder können ab dem 18.Lebensjahr (Volljährigkeit) ordentliche Mitglieder werden, sofern sie dies ausdrücklich erklären. Die mündliche Form ist ausreichend. Eines Antrages bedarf es dann nicht. Sie sind ab diesem Zeitpunkt Vollmitglieder mit allen Rechten und Pflichten.

 

 

(3)   Ehrenmitglieder können auf Vorschlag des Gesamtvorstandes und 2/3 Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung ernannt werden, wenn sich ein Mitglied um die Förderung des Vereins besondere Verdienste erworben hat. Sie genießen die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch vom Jahresbeitrag (nicht jedoch der Jahreskarte) und von der Ableistung von Arbeitsstunden befreit.

 

(4)   Vereinsfördernde Person kann jede natürliche oder juristische Person werden, die aus Gründen der Naturverbundenheit oder aber eine besondere persönliche Beziehungen zum Sportfischer-Club Nagold e.V. hat. Es besteht kein Anrecht auf Angelkarten und auch kein Wahlrecht.

 

§ 4 Mitgliedsaufnahme

 

(1)   Zur Aufnahme in den Sportfischer-Club Nagold e.V. ist ein vom Antragsteller (erforderlichenfalls von dem jeweiligen gesetzlichen Vertreter) unterschriebener schriftlicher Aufnahmeantrag erforderlich, zu dem der Ausschuss seine Zustimmung geben muss. Aufnahmesuchende, die aus anderen Vereinen wegen Fischereivergehens ausgeschlossen wurden oder wegen eines Verbrechens oder wegen Vermögensdelikten vorbestraft sind, dürfen nicht aufgenommen werden.

 

(2)   Die Aufnahmegebühr, der Vereinsbeitrag und der Beitrag für den Fischerei-Erlaubnisschein sind nach bestätigter schriftlicher Aufnahme innerhalb von 4 Wochen zu entrichten.

 

(3)   Die ordentliche Mitgliedschaft im Verein umfasst gleichzeitig die Mitgliedschaft im Deutschen Angelfischereiverband und im zuständigen Fischereiverband.

 

Neue Mitglieder werden über Fangbeschränkung, Mindestmasse und Schonzeiten, sowie über die genauen Gewässerstrecken sowie sonstige Rechte und Pflichten informiert.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

(1)   Die Mitglieder sind berechtigt:

 

a.     die vereinseigenen und gepachteten Weiher und Gewässerstrecken waidgerecht zu befischen; Voraussetzung ist der Besitz einer Jahreskarte, einer Tageskarte und eines Jahresfischereischeins.

b.     alle vereinseigenen Anlagen zu den durch die Gewässerordnung und der Nutzungsordnung festgelegten Bedingungen zu benutzen. Gewässerordnung und Nutzungsordnung liegen im Vereinshaus aus.

c.     die Versammlungen des Vereins zu besuchen und an besonderen Veranstaltungen teil zu nehmen (vgl. § 11 Punkt c).

 

 

(2)   Die Mitglieder sind verpflichtet:

 

a)    das Angeln nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und den vom Verein festgelegten Bestimmungen auszuüben und auf die Einhaltung dieser Vorschriften auch bei anderen Vereinsmitgliedern und Gästen, vor allem auf waidgerechtes Verhalten zu achten.

b)    die durch die Hauptversammlung festgelegten Beiträge pünktlich zu bezahlen, d.h. jeweils am 1. Januar des neuen Geschäftsjahres innerhalb einer Frist von 2 Monaten, mithin bis zum 1.3. dieses Geschäftsjahres, u.zw. entweder auf das bekannte Bankkonto des Vereins oder auch in bar an den Kassierer. Einer Aufforderung hierzu bedarf es nicht.

c)     sich den Kontrollberechtigten auf Verlangen auszuweisen und deren Anweisungen zu befolgen.

d)    den Verein bei seinen Vorhaben und Aufgaben nach besten Kräften zu unterstützen, keinesfalls mit zu bieten, wenn sich der Verein um ein Fischwasser, Grundstück oder Sonstiges bewirbt.

e)    als ordentliches Mitglied, im Jahr zur Bewältigung anfallender Arbeiten bei Bedarf Arbeitsstunden zu leisten, wobei max. 30 Arbeitsstunden anrechenbar sind ohne Anspruch auf Vergütung. Jugendmitglieder und Mitglieder ohne Jahreskarte haben die Hälfte dieser Stunden zu leisten. Behinderte, Rentner mit entsprechenden Ausweisen und vereinsfördernde Personen sind von dieser Verpflichtung zur Mithilfe freigestellt. Der Arbeitsdurchschnitt wird aus der Summe aller geleisteten ausgeschriebenen und angewiesenen Arbeitsstunden berechnet, wobei die Stunden von Mitgliedern ohne Jahreskarten doppelt gerechnet werden. (Jedes Mitglied der Vorstandschaft erhält zusätzlich 30 Stunden gutgeschrieben). Die ermittelte Stundenzahl wird durch die Anzahl der Mitglieder (ohne Behinderte, Rentner und Ehrenmitglieder) geteilt. Die fehlenden Arbeitsstunden zum Durchschnitt bis maximal 30 h werden den Mitgliedern in Rechnung gestellt.

f)      die Sportfischerprüfung abzulegen wenn sie eine Angelkarte erhalten wollen.

g)    die Fangstatistik und die Arbeitsdienststundenkarte bis zum 15.01. des Folgejahres abzugeben. Nichtabgabe bedeutet, dass im Folgejahr keine Angelkarte ausgegeben wird. Eine verspätete Abgabe wird dem Mitglied mit 25,00 € in Rechnung gestellt.

h)    die Gewässerordnung und die besonderen Anweisungen, die per Rundschreiben oder Aushang bekannt gemacht werden, einzuhalten.

 

(3)   Stundungs- oder Erlassungsgesuche sind spätestens zum 1. Dezember mit entsprechender Begründung dem Ausschuss vorzulegen. Die Rechte eines Mitgliedes ruhen, wenn fällige Beiträge oder sonstige geldliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

 

§ 6 Erlöschen der Mitgliedschaft

 

(1)   Die Mitgliedschaft erlischt:

 

a)    beim Ableben des Mitgliedes.

b)    bei freiwilligen Austritt durch schriftliche Kündigung an den Vorstand 3 Monate vor Beendigung des laufenden Geschäftsjahres. Das ausscheidende Mitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag für das gesamte Geschäftsjahr zu entrichten.

c)     durch Ausschluss des Mitgliedes (vgl. § 7).

 

§ 7 Ausschluss eines Mitgliedes

 

(1)   Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Ausschuss mit 2/3 Mehrheit aller Ausschussmitglieder. Bleiben Mitglieder dem Ausschlussverfahren fern und ist der Ausschuss dennoch beschlußfähig, so werden die Stimmanteile der abwesenden Mitglieder mitgezählt.

Ist der Betroffene Mitglied des Ausschusses, ist er in eigener Sache nicht stimmberechtigt. Zum Ausschluss kann führen, wenn ein Mitglied:

 

a)    ehrenrührige oder strafbare Handlungen begeht oder nachträglich bekannt wird, dass er solche begangen hat;

b)    sich eines Fischvergehens oder einer Übertretung schuldig macht,
gegen fischereirechtliche Bestimmungen oder gegen die Interessen des Vereins verstößt oder Beihilfe hierzu leistet;

c)     wiederholt ernstlich Anlass zu Streit oder Unfrieden gegeben hat oder
sich der üblen Nachrede schuldig gemacht hat;

d)    trotz Mahnung und ohne hinreichende Begründung mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein im Rückstand ist;

e)    sich unsportlich oder unkameradschaftlich verhält, gegen die Satzung verstößt oder durch sein Verhalten dem Ansehen des Vereins Schaden zufügt.

 

(2)   Anstatt auf Ausschluss können Ausschuss und Vorstand bei Verfehlungen geringfügiger Art auch erkennen auf:

 

(a)   zeitweise Entziehung der Vereinsrechte oder Angelerlaubnis an allen oder nur an bestimmten Gewässern,

(b)   Erteilung eines Verweises oder einer Verwarnung mit oder ohne Auflage bzw. Geldbuße,

          bestehen.

 

(3)   In jeden Fall ist das betroffene Mitglied vom Ausschuss vorher anzuhören. Der Bescheid über den Ausschluss oder einer Maßregelung wird dem Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief, der vom Vorstand oder dessen Stellvertreter unterschrieben ist, mitgeteilt.

 

Gegen die schriftliche Entscheidung kann der Betroffene innerhalb eines Monats nach Zustellung mit entsprechender Begründung beim Ausschuss schriftlich Einspruch erheben.

 

(4)   Über den Einspruch entscheidet der Ausschuss in einer hierzu einzuberufenden Sondersitzung. Gibt der Ausschuss dem Einspruch statt, bleibt die Mitgliedschaft erhalten. Bestätigt der Ausschuss den Ausschluss, ist die Mitgliedschaft erloschen. Sämtliche Beschlüsse müssen mit einer 2/3 – Mehrheit gefasst werden. Dem betroffenen Mitglied bleibt die Möglichkeit, das zuständige Amtsgericht Nagold anzurufen.

 

 

(5)   Das ausscheidende Mitglied ist verpflichtet, rückständige Beiträge zu bezahlen. Beim Ausscheiden Erlöschen die Ansprüche und Rechte am Verein und dessen Anlagen.

 

Die vom Verein ausgestellte Angelkarte, Mitgliedsausweis und Vereinsschlüssel sind ohne besondere Aufforderung zurückzugeben.

 

(6)   Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Bei minder schweren Verfehlungen ist von einem Ausschluss abzusehen.

 

§ 8 Der Vorstand

 

(1)  Das zentrale Repräsentationsorgan des Vereins ist der Vorstand.

 

(2)   Der Gesamtvorstand setzt sich zusammen aus dem Ersten. und dem Zweiten. Vorsitzenden. Die Vorsitzenden werden in der Hauptversammlung auf 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, von denen jeder Einzelne den Verein und seine Mitglieder gerichtlich und außergerichtlich in allen Rechtsgeschäften und Handlungen vertritt.

 

Alle Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, bei der Erledigung der Vereinsangelegenheit mitzuwirken und sich gegenseitig zu unterstützen.

 

(3)   Dem Vorstand ist es nicht gestattet, höherwertiges Vereinseigentum, wie Grundstücke oder Gebäude die sich im Eigentum des Vereines befinden ohne ausdrückliche Zustimmung der Mitgliederversammlung zu veräußern.

 

(4)   Der Erste oder der Zweite Vorsitzende laden zu Ausschusssitzungen und zu Mitgliederversammlungen ein. Über jede Versammlung ist ein Protokoll zu führen. Erfolgt innerhalb von 2 Monaten nach Vorlage kein Einspruch gilt das Protokoll als genehmigt. Über Einsprüche wird in der nächsten Versammlung entschieden.

 

§ 9 Der Ausschuss

 

(1)   Das zentrale Handlungsorgan des Vereins ist der Ausschuss. Er kontrolliert insbesondere auch den Vorstand. Er besteht aus mindestens 5 Personen, welche folgende Funktion inne haben:

 

                      Der Ausschuss setzt sich zusammen aus:        (1) dem Ersten Vorsitzenden

                                                                                             (2) dem Zweiten Vorsitzenden

                                                                                             (3) dem Schriftführer

                                                                                                 (4) dem Kassierer

                                                                                                 (5) dem Ersten Gewässerwart

 

(2)   Sofern sich genügend Vereinsmitglieder zur Wahl stellen, kann der Ausschuss um folgende Funktionen erweitert werden:

 

                                                                                             (6) dem Zweiten Gewässerwart

                                                                                             (7) dem Naturschutzwart

                                                                                                 (8) dem Hütten und Gerätewart

                                                                                                 (9) dem Beisitzer

 

(3)   Dem Ausschuss obliegen folgende Aufgaben:

                                                                         

a)    Beschlussfassung über Satzungsänderung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung (§ 14);

b)    Beschlussfassung der Gewässerordnung;

c)     Festlegung des Fischbesatzes in den Vereinsgewässern;

d)    Einberufung von Sitzungen von Ausschuss und Vorstand;

e)    Nach Möglichkeit Teilnahme an Lehrgängen in seinem Fachgebiet und erweitert sein Wissen durch Fachliteratur;

f)      Festlegung von Ehrungen;

g)    Beschluss aller Beschaffungsmaßnahmen;

h)    Benennung von Teamleitern bei Arbeitseinsätzen (vgl. § 5 Abs. 2 e);

i)      Durchführung von Kontrollen am Fischwasser;

j)      Ausschluss oder Bestrafung von Mitgliedern (vgl. § 7).

 

(4)   Der Ausschuss ist bei Anwesenheit von 2/3 der jeweils bestehenden Ausschussmitglieder beschlussfähig. Ein Beschluss wird bei 2/3 Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder gefasst. Hiervon ausgenommen ist der Ausschluss eines Mitgliedes, wobei die 2/3 Mehrheit aller Ausschussmitglieder notwendig ist, vgl. § 7 Abs. 1. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Ersten Vorsitzenden ausschlaggebend.

 

(5)   Die Mitglieder des Ausschusses werden in der Hauptversammlung auf 2 Jahre gewählt. Wiederwahl ist möglich.

 

(6)   Die Sitzung des Ausschusses wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung einberufen Mindestens einmal im Quartal sollte eine Sitzung stattfinden.

 

 

§ 10 Funktionen der Ausschussmitglieder

 

(1)   Die Funktionen der Ausschussmitglieder werden wie folgt aufgeteilt:

 

(a) Der Kassierer besorgt gewissenhaft das gesamte Kassen- und Rechnungswesen, den Bank- und Geldverkehr, sowie den Eingang der Beiträge. Er ist im Geldverkehr mit dem Ersten und Zweiten Vorsitzenden zeichnungsberechtigt. Ihm obliegt ferner die Aufstellung von Abrechnungen sämtlicher Vereinsveranstaltungen, Bauprojekten und Anschaffungen. Er aktualisiert die Mitgliederliste und beschafft die Verbandsmarken.

 

Nach Beendigung des Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss aufzustellen. Die Buchhaltung ist so zu erledigen dass sie für das Finanzamt verwendbar ist (Trennung in ideellen Bereich, Zweckbetrieb und Vermögen). Die Abwicklung mit dem Finanzamt wird von ihm durchgeführt.

 

In der Jahreshauptversammlung werden zwei Kassenprüfer jeweils für zwei Jahre gewählt. Diese verpflichten sich durch Stichproben von der Ordnungsmäßigkeit der Kassen- und Buchführung. Ein Jahresabschluss und Prüfungsbericht wird in der Jahreshauptversammlung vorgelegt und die Entlastung des Kassierers beantragt oder aber mitgeteilt, warum die Entlastung nicht erfolgen kann.

 

Die Kassenprüfer sind nicht Mitglieder des Ausschusses.

 

(b) Der Schriftführer führt in den Ausschusssitzungen, Mitglieder- und Hauptversammlungen das Protokoll, aus dem der Versammlungsverlauf und die gefassten Beschlüsse zu ersehen sind. Diese sind vor Veröffentlichung dem Vorstand vorzulegen. Der Schriftführer unterrichtet im Einvernehmen mit dem Vorstand die Ausschussmitglieder schriftlich über die nächste Sitzung und die vorgesehenen Besprechungspunkte. Ebenso gibt er die Einladung zur Mitglieder– und Jahreshauptversammlung mit Tagesordnungspunkten nach Anweisung des Vorstandes heraus. Ihm obliegt es ferner, Formulare und werbetechnische Maßnahmen für Veranstaltungen zur Vorlage im Ausschuss vorzubereiten.  

 

(c) Der Gewässerwart macht Gewässerproben und berichtet dem Ausschuss über die festgestellten Werte. Er sorgt dafür, dass bei jedem Fischbesatz Besatzprotokolle erstellt werden. Er ist verantwortlich für die Ein- und Ablasswerke an den Weiheranlagen. In dringenden Fällen ist er berechtigt, wichtige Maßnahmen selbst zu entscheiden, ist aber verpflichtet, den Ausschuss hierüber zu informieren. Außerdem stellt er die Fangstatistik und einen Überblick über die Gewässergüte der Hauptversammlung vor.

 

 

(d) Der Naturschutzwart vertritt den Verein in allen Belangen von Natur und Umweltschutzfragen. Er informiert sich und den Verein über Änderungen von Natur und Umweltfragen, achtet im Verein auf Einhaltung dieser und vertritt in Vorstandsitzungen diese Interessen. Gegenüber Behörden und Naturschutzverbänden vertritt er die Vereinsinteressen in Sachen Natur und Umwelt.

 

(e) Der Hütten und Gerätewart verwaltet alles Inventar des Vereins. Er aktualisiert ständig die Inventarliste und sorgt für einen einwandfreien Zustand der Geräte. Er ist verantwortlich für das Verleihen von Geräten, Zelten usw. Er kontrolliert den Zugang zur Fischerhütte und sorgt für die laufende Versorgung. Er rechnet und kontrolliert über das Ausgabebuch ab. Die entsprechenden Aufgaben können von ihm an Mitglieder, die bereit sind, Aufgaben zu übernehmen, delegiert werden.

 

(f) Der Beisitzer (zur besonderen Verwendung) übernimmt Sonderaufgaben und  unterstützt den Ausschuss in den unterschiedlichsten Belangen. Der jeweilige Verantwortungsbereich wird vom Ausschuss festgelegt.

 

(2)   Kurzfristig getroffene Entscheidungen müssen in der nächsten Ausschusssitzung vorgebracht und begründet werden.

 

(3)   Alle Aufgaben sind vom Ausschuss zu erfüllen. Sofern eine Funktion nicht besetzt ist (vgl. § 9), können diese Tätigkeiten von anderen Ausschuss – Mitgliedern übernommen werden.

 

§ 11 Hauptversammlungen

 

(1)   Die Jahreshauptversammlung findet spätestens im März statt. Die Einladung erfolgt durch den Vorstand mindestens 3 Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladung gilt spätestens innerhalb eines Zeitraumes von 7 Tagen ab dem Datum des Einladebriefes als beim Mitglied zugegangen.

 

(2)   Die Hauptversammlung umfasst zwingend:

 

a)    den Jahresbericht des Vorstandes;

b)    den Bericht des Kassierers;

c)     den Bericht des Schriftführers;

d)    den Bericht der Kassenprüfer;

 

(3)   Bestandteil der Hauptversammlung ist zwingend:

 

a)    Beschluss über die Entlastung von allen Mitgliedern des Vorstands und des Ausschusses. Die Entlastung des Kassierers steht unter dem Vorbehalt des Berichts der Kassenprüfer, vgl. § ;

b)    Neuwahl von Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern des Ausschusses, sofern die zweijährige Wahlperiode, vgl. § 8 Abs. 2 (Vorstand) bzw. § 9 Abs. 5 (Ausschuss) abgelaufen ist.

 

Jedes ordentliches Mitglied kann sich zur Wahl stellen.

 

(4)   Bestandteil der Hauptversammlung ist darüber hinaus jeder Tagesordnungspunkt, der den Mitgliedern mit der Einladung zugeschickt und bekannt gegeben wird.

 

 

(5)   Der Beschluss über die Anträge erfolgt im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit, es sei denn, dass das Gesetz oder diese Satzung etwas anderes vorschreiben. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Ersten Vorsitzenden ausschlaggebend. Stimmenthaltungen werden im Sinne eines Antrages mitgezählt. Ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt.

 

(6)   Beschlußfähige Anträge zur Hauptversammlung müssen der Vorstandschaft mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich und unterschrieben vorliegen.

 

 

(7)   Eine außerordentliche Hauptversammlung kann jederzeit vom Vorstand einberufen werden, wenn 2/3 der Mitglieder dies beantragen oder wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder diese schriftlich mit Angabe der Gründe beantragt haben. Die Einberufung erfolgt innerhalb eines Monats. § 11 Abs. 1 gilt entsprechend. Die außerordentliche Hauptversammlung hat den Zweck, über besonders wichtige, weit tragende oder eilige Anträge oder Anregungen des Vorstandes oder der Mitglieder zu entscheiden. Die Durchführung erfolgt ansonsten unter den gleichen Voraussetzungen wie die Hauptversammlungen.

 

 

 

§ 12 Festlegung der Beiträge, Gebühren, Preise

 

Die Höhe der Aufnahmegebühr, des Vereinsbeitrages, der Angelkartenpreise sowie der Gebührensatz für fehlende Arbeitsstunden werden nach den Erfordernissen vom Gesamtvorstand vorgeschlagen. Lehnt die Versammlung den Vorschlag ab, so müssen in dieser Hauptversammlung die jeweiligen Änderungen festgelegt werden, ansonsten gelten die bisherigen Gebühren.

 

§ 13 Pachtverträge

 

Vereinsmitglieder erkennen die Bedingungen, der vom Verein abgeschlossenen Fischwasser-Pachtverträge an. Beschwerden von Anliegern, Amtsstellen und dergleichen sollen dem Verein schriftlich mitgeteilt und nicht am Fischwasser diskutiert werden.

 

§ 14 Datenschutz

1.        Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen Adresse, Geburtsdatum und Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.

 

Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszwecks nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

 

2.        Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf

 

a.        Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten;

b.        Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind;

c.        Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern
           weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt;

d.        Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.

 

3.        Als Mitglied des übergeordneter Verbandes LFVBW ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitgliedern) die vollständige Adresse mit Telefonnummer, eMail-Adresse sowie die Bezeichnung der Funktion im Verein.

 

4.        Beim Austritt werden Name, Adresse und Geburtsjahr des Mitglieds aus der Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

 

5.        Der Verein veröffentlicht Daten seiner Mitglieder (auf der Homepage, im Amtsblatt der Gemeinde, beim übergeordneter Verband, z.B. LFVBW, im Schwarzwälder Bote, Südwest Presse, Informationsblatt der Gemeinde, auf der Facebook-Seite, etc. ) nur, wenn die Mitgliederversammlung einen entsprechenden Beschluss gefasst hat und das Mitglied nicht widersprochen hat.

 

6.        Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als der jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

 

§ 15 Satzungsänderung

 

 

Eine wesentliche Änderung der Satzung kann nur in einer Hauptversammlung mit Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Der Erste Vorsitzende ist ermächtigt, etwaige zur Genehmigung der Satzung und zur Eintragung des Vereins und den Erhalt der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt erforderlichen formellen Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.

 

§ 16 Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Hauptversammlung und nur mit 4/5 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Stadt Nagold, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Das Bürgermeisteramt kann ebenso gebeten werden bis zur Gründung eines Folgevereines das Vermögen zu verwahren.

 

Die Beschlüsse über diese Vermögenswerte dürfen erst nach Einwilligung durch das Finanzamt ausgeführt werden. Entsprechend ist bei Aufhebung des Vereines oder beim Wegfall seines Zweckes zu verfahren.

 

§ 17 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Satzung ist das Amtsgericht Nagold.

 

 

 § 18 Inkrafttreten

 

Diese Satzung wurde durch Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 7.1.2018 in Nagold beschlossen.

 

Der Sportfischer-Club Nagold e.V. wurde am 15.10.1965 gegründet.

Erster Eintrag in das Vereinsregister in Nagold

 

 

Talheim im Januar 2018

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Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

  • a)    personenbezogene Daten

    Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • b)    betroffene Person

    Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

  • c)    Verarbeitung

    Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

  • d)    Einschränkung der Verarbeitung

    Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

  • e)    Profiling

    Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

  • f)     Pseudonymisierung

    Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

  • g)    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

  • h)    Auftragsverarbeiter

    Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

  • i)      Empfänger

    Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

  • j)      Dritter

    Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

  • k)    Einwilligung

    Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

SFC Nagold

Alois-Gratz-Str. 29

72160 Horb

Deutschland

Tel.: 01728771716

E-Mail: SFCNagold@SFCNagold.de

Website: www.sfcnagold.de

3. Cookies

Die Internetseiten der SFC Nagold verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.

Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.

Durch den Einsatz von Cookies kann die SFC Nagold den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.

Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.

Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.

4. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

Die Internetseite der SFC Nagold erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die SFC Nagold keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die SFC Nagold daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

6. Rechte der betroffenen Person

  • a)    Recht auf Bestätigung

    Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • b)    Recht auf Auskunft

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

  • die Verarbeitungszwecke
  • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
  • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
  • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
  • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
  • Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

    Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • c)    Recht auf Berichtigung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

    Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

  • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
  • Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei SFC Nagold gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der SFC Nagold wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

    Wurden die personenbezogenen Daten vom SFC Nagold öffentlich gemacht und sind wir als Verantwortliche gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft der SFC Nagold unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der SFC Nagold wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

  • e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
  • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
  • Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der SFC Nagold gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der SFC Nagold wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

  • f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

    Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

    Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der SFC Nagold wenden.

  • g)    Recht auf Widerspruch

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

    Die SFC Nagold verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Verarbeitet die SFC Nagold personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der SFC Nagold der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die SFC Nagold die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

    Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der SFC Nagold zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

    Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der SFC Nagold oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

  • h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

    Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die SFC Nagold angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

    Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

  • i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

    Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

    Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

7. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Facebook

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.

Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.

Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.

Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.

8. Datenschutzbestimmungen zu Einsatz und Verwendung von Google+

Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite als Komponente die Google+ Schaltfläche integriert. Google+ ist ein sogenanntes soziales Netzwerk. Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Google+ ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.

Betreibergesellschaft von Google+ ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.

Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google+ Schaltfläche integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google+ Schaltfläche veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Google+ Schaltfläche von Google herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird. Genauere Informationen zu Google+ sind unter https://developers.google.com/+/ abrufbar.

Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist, erkennt Google mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Google+ Schaltfläche gesammelt und durch Google dem jeweiligen Google+-Account der betroffenen Person zugeordnet.

Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Google+-Buttons und gibt damit eine Google+1 Empfehlung ab, ordnet Google diese Information dem persönlichen Google+-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten. Google speichert die Google+1-Empfehlung der betroffenen Person und macht diese in Übereinstimmung mit den von der betroffenen Person diesbezüglich akzeptierten Bedingungen öffentlich zugänglich. Eine von der betroffenen Person auf dieser Internetseite abgegebene Google+1-Empfehlung wird in der Folge zusammen mit anderen personenbezogenen Daten, wie dem Namen des von der betroffenen Person genutzten Google+1-Accounts und dem in diesem hinterlegten Foto in anderen Google-Diensten, beispielsweise den Suchmaschinenergebnissen der Google-Suchmaschine, dem Google-Konto der betroffenen Person oder an sonstigen Stellen, beispielsweise auf Internetseiten oder im Zusammenhang mit Werbeanzeigen, gespeichert und verarbeitet. Ferner ist Google in der Lage, den Besuch auf dieser Internetseite mit anderen bei Google gespeicherten personenbezogenen Daten zu verknüpfen. Google zeichnet diese personenbezogenen Informationen ferner mit dem Zweck auf, die unterschiedlichen Dienste von Google zu verbessern oder zu optimieren.

Google erhält über die Google+-Schaltfläche immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Google+ eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Google+-Schaltfläche anklickt oder nicht.

Ist eine Übermittlung personenbezogener Daten an Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese eine solche Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Google+-Account ausloggt.

Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abgerufen werden. Weitere Hinweise von Google zur Google+1-Schaltfläche können unter https://developers.google.com/+/web/buttons-policy abgerufen werden.

9. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

10. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

11. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

12. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

13. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.




5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses


Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

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